Der Bund unterstützt gezielt mittelständische Unternehmen in Deutschland bei Ihrer Digitalisierung mit Fördermitteln.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in Ihre digitale Zukunft.
niteflite networxx ist autorisiertes Beratungsunternehmen (Beraterkennzeichen 62404-ZW-1982) für den Bereich IT-Sicherheit und steht Ihnen mit Beratung und Umsetzung zur Seite, um Ihr Unternehmen in Punkto IT-Sicherheit zukunftsfähig aufzustellen.
Im Rahmen von go-digital dürfen nur autorisierte Beratungsunternehmen beauftragt werden. Ausführliche Prüfungen und umfangreiche Antragsunterlagen gehen dieser Autorisierung voran, so dass Sie sicher sein können, dass die Ihr IT-Projekt professionell umgesetzt wird.
Gehen Sie das Thema IT-Sicherheit an und holen Sie sich dafür finanzielle Unterstützung vom Bund, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wir übernehmen für Sie den "Papierkram" für Sie, von der Beantragung der Fördermittel bis hin zur Berichterstattung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir besprechen in einem ersten Gespräch Ihr Vorhaben. Gerne geben wir Ihnen dann eine konkrete Einschätzung, inwiefern Ihr Projekt förderungsfähig ist.
Ziel ist, Ihre Unternehmens-IT so aufzusetzen, um Sie bestmöglich vor Cyberkriminalität zu schützen.
Erstgespräch & Erstellung eines Projektplans
Wir sprechen über den Status-Quo Ihrer IT und prüfen, welche Maßnahmen zur Schließung von IT-Sicherheitslücken notwendig sind.
Auf dieser Informationsbasis erstellen wir einen Projektplan und prüfen, ob Ihr IT-Projekt die Förderkriterien erfüllt.
Projektantrag stellen und Beratervertrag schließen
Wir übernehmen für Sie die Einreichung der notwendigen Dokumente und stellen den Antrag auf die Förderung Ihres IT-Projektes beim Ministerium. Dazu ist auch der Abschluss eines Beratervertrags notwendig. Er ist Bestandteil der Antragsstellung, tritt aber erst nach der Bewilligung in Kraft.
Förderbescheid abwarten und Start des Projekts
Nach Eingang eines positiven Förderbescheids beginnen wir mit der Umsetzung des Projekts. Erst jetzt wird der in Schritt 2. geschlossene Beratervertrag rechtskräftig. Gibt es Änderungen während der Projektlaufzeit müssen diese sofort an das Bundesamt gemeldet werden.
Abschluss des Projekts und Einreichung des Verwendungsnachweises
Ist die Arbeit abgeschlossen, erhalten wir die Fördersumme ausbezahlt. Außerdem reichen wir für Sie den Verwendungsnachweis ein, der spätestens 4 Wochen nach Projektende abgegeben werden muss. Sie erhalten von uns nur eine Rechnung über Ihren Eigenanteil (inkl. MwSt.) für das gesamte Projekt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital
Umfang der Förderung: